Stand: 1. Juli 2026
Auf alle geschlossenen Aufträge zwischen DJ mcJay [Jens Henrich] (folgend: Auftragnehmer) und Kunden (folgend: Auftraggeber), finden die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung. Entgegenstehende und/oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung bei Vertragsschluss schriftlich zugestimmt.
Alle Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Auftrag / eine Buchung kommt durch die Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in schriftlicher Form zustande, wobei die Wahrung der Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend ist. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich festgehalten werden; auch hier genügt die Wahrung der Textform.
Der Auftragnehmer sichert an der Veranstaltung ein pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Zeiten sowie die Erbringung der vereinbarten Leistung zu.
Auf Wunsch erfolgt die Gestaltung des Musikprogramms, die Moderation und der allgemeine Ablauf der Veranstaltung gemäß vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Musiktitel verfügbar ist.
Ist keine vorherige Absprache zum Musikprogramm, zur Moderation oder zum allgemeinen Ablauf der Veranstaltung getroffen worden, ist der Auftragnehmer in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei den Gästen und Besuchern der Veranstaltung.
Die gesamte Leistungserbringung erfolgt durch den Auftragnehmer und/oder seine Mitarbeiter bzw. beauftragte Dienstleister. Die Leistungserbringung und der Leistungsumfang ist im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer definiert. Anlieferung, Aufbau und/oder Abbau und Abtransport von Equipment kann unmittelbar vor und nach der Veranstaltung stattfinden, aber auch zu einer anderen Zeit, je nach Absprache mit Auftraggeber und/oder Location.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Bei Dispositionsproblemen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Geräte in gleicher Art und Güte als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe erfolgt am Firmensitz des Auftragnehmers, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten im Rahmen des Auftrages. Der Auftragnehmer ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort (Mindestdurchfahrtshöhe 2,70 m) für den Auf- und Abbau. Weiterhin muss für das Ent- und Beladen eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort gewährleistet werden. Sofern der Veranstaltungsraum nicht barrierefrei zugänglich ist, oder über einen nutzbaren Aufzug verfügt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusätzlichen Zeitaufwand nach den geltenden Stundensätzen berechnen.
Ein kostenloser Parkplatz für einen PKW und ggf. einen Kastenanhänger ist während der Veranstaltung für den Auftragnehmer und/oder seine Mitarbeiter bzw. beauftragte Dienstleister zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Parkgebühren sind vom Auftraggeber zu erstatten bzw. werden in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten, die er dem Auftragnehmer gegebenenfalls unverzüglich zu erstatten hat.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer den Aufbau bis spätestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn beenden kann. Auf- und Abbauzeiten werden schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Vorfeld der Veranstaltung vereinbart.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer ausreichend Zeit für den Aufbau und Abbau des technischen Equipments zur Verfügung steht. Der hierfür erforderliche Zeitbedarf richtet sich nach Art und Umfang des gebuchten Equipments sowie den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Parkmöglichkeiten, Wege zur Location, Zugangssituation, Etagen, Aufzugverfügbarkeit).
Werden dem Auftragnehmer durch die Location oder den Auftraggeber zeitliche oder organisatorische Einschränkungen auferlegt (z. B. Zugang erst kurz vor Veranstaltungsbeginn, stark begrenzte Abbauzeiten, sofortiges Verlassen des Geländes nach Musikende, erschwerte Wege oder Transportbedingungen), die einen regulären Aufbau oder Abbau nicht ermöglichen oder einen erhöhten Personal- oder Zeitaufwand erfordern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierfür entstehenden Mehraufwand nach den geltenden Stundensätzen sowie die Kosten für zusätzlich benötigte Helfer oder Dienstleister gesondert in Rechnung zu stellen.
Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Einschränkungen erst nach Vertragsschluss bekannt werden oder durch die Location kurzfristig angeordnet werden.
Der Auftraggeber stellt für das gesamte technische Equipment die notwendige Stromversorgung sicher. Sofern 2 getrennte Stromkreise oder Starkstromanschlüsse erforderlich sein sollten, wird der Auftragnehmer beim Auftrag darauf hinweisen. Anfallende Stromkosten trägt der Auftraggeber bzw. die Veranstaltungslocation in vollem Umfang.
Der Auftraggeber stellt ausreichend Stellfläche für das Equipment während der Veranstaltung zur Verfügung.
Der Auftraggeber sorgt für einen trockenen und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Auftrittsort für den Auftragnehmer und das technische Equipment.
Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausreichend alkoholfreie Getränke und anlassübliche Mahlzeiten für den Auftragnehmer und/oder seine Mitarbeiter bzw. beauftragte Dienstleister kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Hotel- bzw. Übernachtungskosten werden bei Bedarf vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen und sind vom Auftraggeber zu tragen. Prinzipiell sind Hotel- bzw. Übernachtungskosten ab einer Entfernung von 100 km (einfache Strecke) zwischen dem Veranstaltungsort und dem Firmensitz des Auftragnehmers zu erstatten bzw. pauschal zu vergüten.
Übernahme der Mietgegenstände: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Mietgegenstände.
Umgang mit Mietgegenständen: Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von eingewiesen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrages.
Stromversorgung & Anforderungen vor Ort: Der Auftraggeber hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen und/oder Stromschwankungen hat der Auftraggeber einzustehen. Wird der Mietgegenstand unbrauchbar, ohne dass der Auftraggeber den Mangel zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, die Mietgegenstände in sauberem, einwandfreien Zustand und geordnet zurückzugeben.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass der Auftraggeber die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietgegenstände bei Übernahme überprüft hat und der Mangel unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist der Auftragnehmer zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Mietet der Auftraggeber technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte an, ohne die Inanspruchnahme des empfohlenen Fachpersonals, steht dem Auftraggeber ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren. Servicekosten aufgrund von Bedienungsfehlern werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterliegt der Kleinunternehmerregelung und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
Zahlungen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an den Auftragnehmer, unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung, zu leisten. Nachträglich werden keine Reklamationen anerkannt und es besteht kein Recht auf Abzüge oder Einbehaltung der verhandelten Preise.
Zahlungen sind direkt vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung in bar, in Euro in der vereinbarten Höhe zu leisten.
Zahlungen per Überweisung sind möglich, sofern die Zahlung vor der Veranstaltung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird. Eine Überweisung nach der Veranstaltung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen wird nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.
Zusätzliche Kosten für Mehraufwand oder Schäden, die während der Veranstaltung entstanden sind, werden dem Auftraggeber im Nachgang in Rechnung gestellt.
Kreditkarten, Schecks und andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
Widerrufsrecht: Verbrauchern steht nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist: Der Auftraggeber (Verbraucher) verlangt ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert und bei teilweiser Vertragserfüllung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten hat.
Die Stornierungsgebühren stellen pauschalierten Schadensersatz dar. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Erklärung des Rücktritts / der Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Als Zugangszeitpunkt gilt der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.
Bei Verschiebung oder Absage eines Veranstaltungstermins durch den Auftraggeber bei gleichzeitiger Buchung eines neuen Termins werden die Stornierungskosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt durch den Auftragnehmer ist nur aufgrund wichtiger Gründe wie Krankheit, Unfall, Tod oder Todesfall in der Familie möglich. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich und belegt die Umstände (z. B. ärztliche Bescheinigung).
Der Auftragnehmer bemüht sich um Ersatz. Sollte kein Ersatz verfügbar sein oder der Auftraggeber darauf verzichten, entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt abgesagt, werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen freigestellt. Bereits entstandene Reise- und Hotelkosten sowie Stornierungskosten des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber.
Wird die Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände abgebrochen oder beeinträchtigt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen.
Es gilt der GEMA-Tarif VR-Ö. Der Auftragnehmer führt erforderliche Lizenzierungen eigenständig durch. Weitere GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer darf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen nur anfertigen und veröffentlichen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage besteht (z. B. Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer dabei, die Gäste rechtzeitig zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.
Widersprüche gegen Aufnahmen sind spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Der Auftraggeber haftet für Personen- und Sachschäden, sofern sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.
Der Auftraggeber haftet für Schäden oder Diebstahl des Equipments.
Der Auftragnehmer haftet nicht für äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, Stromschwankungen, behördliche Anordnungen, witterungsbedingte Ausfälle). Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste und Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile hat der Auftraggeber den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Der Auftraggeber haftet auch bei Diebstahl und hat diesen unverzüglich bei den Behörden anzuzeigen und den Auftragnehmer zu informieren.
Mietgegenstände werden zu Neupreisen oder zu Preisen gleicher Art und Güte berechnet, wenn der gestohlene Artikel nicht mehr verfügbar ist. Versand- und Transportkosten trägt der Auftraggeber. Der Schadensersatz ist binnen 31 Tagen zu zahlen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unwirksame Bestimmungen bleiben unberührt und werden rechtswirksam ersetzt. Die deutsche Sprache ist Vertragsgrundlage. Mit der Auftragsbestätigung per E-Mail kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Frankfurt am Main.
Verbrauchern steht nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (DJ mcJay – Jens Henrich, Hainbuchenstraße 36, 60529 Frankfurt am Main, Email: dj@mc-jay.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass ich mit der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginne, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Sind die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben, erlischt Ihr Widerrufsrecht.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
DJ mcJay – Jens Henrich
Hainbuchenstraße 36
60529 Frankfurt am Main
E-Mail: dj@mc-jay.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*):
bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen