Fotobox

Auf fast jeder Hochzeit findet man eine Fotobox, aber auch bei Veranstaltungen wie Geburtstagen oder Firmenfeiern bietet es sich an, eine Fotobox aufzustellen. Damit können Sie Ihre Gäste mit qualitätiv hochwertigen und lustigen Schnappschüssen festhalten. Eine optimale Erinnerung für Sie als Gastgeber.

Buchen Sie deshalb für Ihre Veranstaltung einfach eine Fotobox bei DJ mcJay. Sie bekommen alles aus einer Hand: DJ, Ton- und Lichttechnik und die Fotobox, selbstverständlich alles inkl. Aufbau, Abbau.

Die Fotobox wird bereits im Vorfeld der Veranstaltung gemeinsam mit der gesamten Ton- und Lichttechnik am Veranstaltungsort für Sie aufgebaut, sodass die Fotobox beim Eintreffen Ihrer Gäste bereits zur Verfügung steht. Nach der Veranstaltung wird die Fotobox wieder abgebaut, sie behalten den USB Stick mit allen hochauflösenden Fotos von Ihrer Veranstaltung.

Sie bekommen nach der Veranstaltung einen Link zu der gesamten Online Galerie zur Verfügung gestellt, den Sie mit Ihren Gästen teilen können.

Sie erhalten außerdem einen Fotodrucker. So haben Sie die Möglichkeit, Bilder z.B. für ein Gästebuch zur Hand zu haben. Drucken Sie bis zu 216 Aufnahmen mit dem Fotodrucker. Weitere Ausdrucke gegen Aufpreis.

Maße und Gewicht der Fotobox: Gewicht: 16 kg, Breite: 75 cm, Tiefe: 60 cm, Höhe: 120 cm (Fotobox und Blitz), zuzüglich auf einem Stativ stehend (siehe Bild unten)

Fotobox mit Drucker

Fotobox auf Stativ

DSLR Kamera

Studio-Blitz

USB Stick

Zugang zur Online Galerie*

Auf- und Abbau

Fotodrucker

Druckerkartusche und Fotopapier für 216 Ausdrucke

Accessoires Box

Film Regie Klappe und Kreidestift

 

550 EUR

in Verbindung mit einer Buchung des DJ Services von DJ mcJay.

Im Preis ist kein gesonderter Betreuungsservice der Fotobox durch DJ mcJay während der Veranstaltung enthalten, dieser Service kann zusätzlich hinzugebucht werden, Preis auf Anfrage. 

* im Nachgang der Veranstaltung (zeitlich begrenzt)

Fotobox - DJ mcJay

Für alle angegebenen Preise gilt: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

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